Kinderschutzbund Schorndorf-Waiblingen

Satzung

Deutscher Kinderschutzbund

Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen „Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Schorndorf/Waiblingen e.V.“

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Schorndorf und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck des Vereins

§ 2

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, insbesondere:

  • die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche
  • die Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und ihren Familien
  • der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung
  • die Förderung der Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten

Mitgliedschaft

§ 3

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

(2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Die vollständige Satzung kann auf Anfrage bei der Geschäftsstelle eingesehen werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: info@kinderschutzbund-schorndorf.de